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Mietvertrag

 

§ 1.1Abholung:
Die Fotobox wird am in 6020 Emmenbrücke, Hinter-Herdschwand 26, abgeholt und wird am Abholungsort vollständig zurückgebracht.

§ 1.2 Zusatzoption Lieferung:
Wird die Zusatzoption «Lieferung durch Fotifox» gebucht fällt eine zusätzliche Gebühr (zu oben Zf. 1) an wie folgt:. Grundpauschale CHF 199.- zuzüglich CHF 0.85 pro km (berechnet wird der Hin- und Rückweg für die Lieferung und Abholung, Distanz jeweils Hinter-Herdschwand 26 - Einsatzort, gemäss Google-Maps.

§ 2 Leistungen des Vermieters:
-Bereitstellung der Fotobox und Vorbereitung der Software für den Event
-Einweisung der verantwortlichen Person(en)
-Freie Online-Galerie auf bereitgestelltem Link (bleibt nach dem Event mindestens 1 Woche Online)
-Erst-Support per Telefon (24h). Sofern der Fehler nicht behoben werden kann, erfolgt eine Fehlerbehebungvor Ort (Wenn möglich, Keine Pflicht); Schadensersatz in folge Fehlfunktion ist nicht möglich. 
Wird der Support nicht kontaktiert, besteht keine Möglichkeit einer Teil- oder Voll Rückerstattung. 


Die aktuelle Support-Nummer ist immer auf https://www.fotifox.ch/fehlersuchplan ersichtlich. 

-Sofern durch den Vermieter mobiles Internet (4G) zur Verfügung gestellt wird, geschieht dies über eineunlimitierte Datenverbindung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für Ausfälle im Netz des Mobilfunkanbieters, eine Überlastung der Antennen oder eine sonstige Einschränkung der Verfügbarkeit der Verbindung.
-Kann die Fotobox auf Grund defekt oder anderen Gründen nicht geliefert werden besteht kein Recht auf Schadensersatz.
-Alle Fotos werden mit einem dezent kleinen Fotifox.ch Schriftzug versehen.

§ 2.1 Zusatzoptionen im «Hintergrund» Paket:
-Bereitstellung des Rahmens; Raumhöhe mindestens 2.20m-Breitstellung eines Hintergrundes nach Wahl (frühzeitige Absprache erforderlich).

§ 2.1 Zusatzoptionen Prints
- Für nicht genutzte Drucke besteht keine Rückerstattungsmöglichkeit. Die Auswahl der Drucke muss vor dem Event erfolgen. Jegliche ungenutzten Drucke gelten als Teil des gebuchten Pakets und werden nicht erstattet. 

§ 3 Leistungen des Mieters / der Mieterin:

§3.1 Anforderungen an Einsatzort und verantwortliche Person:
-Platzbedarf: Grundfläche für Fotobox mind. 2 x 2 m, 
-Stromanschluss (230V), inkl. allenfalls erforderlicher Verlängerungskabel zwischen Steckdose und Einsatzbereich;
-Stellt eine verantwortliche Person (Personalien nachfolgend), für die ganze Dauer des Events (verantwortlich für die korrekte Handhabung, Instruktion der Gäste, Fehlerbehebung, Papier- und Patronenwechsel «unlimitiert Drucken» Paket, etc.).
-Tritt während der Benutzung der Fotobox eine Fehlfunktion auf ist der Support (7/24 078 659 19 63) in jedem Fall zu kontaktieren. Wird der Support nicht kontaktiert, hat der Mieter keinerlei recht auf eine Teilrückerstattung des Vermieters

§ 3.2 Sicherheitsleistung:
Der Mieter ist verpflichtet bei der Abholung einen Amtlichen Ausweis mitzubringen und dieses Kopieren zu lassen.  

§3.3 Verwendung:
Der Mieter / Die Mieterin hat sämtliches Material (Fotobox, Requisiten etc.) sorgfältig und entsprechend der Instruktion des Vermieters zu verwenden. Der Mieter / Die Mieterin ist seinerseits / ihrerseits auch verantwortlich für eine fachgerechte Bedienung durch die Gäste / Teilnehmer des Events. Das Material von Fotifox darf ausschliesslich für den in diesem Vertrag genannten Event genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung durch den Mieter / die Mieterin an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Widerhandlungsfall hat der Mieter / die Mieterin mit rechtlichen Schritten seitens des Vermieters zu rechnen.

§4 Kosten und Schadenersatz bei Beschädigungen am Material:
Der Mieter / Die Mieterin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass sämtliche Beschädigungen am Material (Fotobox, Requisiten etc.) werden neben der Mietgebühr zusätzlich in Rechnung gestell. (Inventarliste wird auf schriftliche Anfrage per Emailzugestellt). Der Mieter / Die Mieterin ist selber verantwortlich für den Abschluss einer gewünschten Versicherung zur Deckung allfälliger Schäden am zur Verfügung gestellten Material von Fotifox. 

§4.1 Kosten Schäden / Ersatz Requisiten:
Übermässiger Verschleiss der Requisiten kann in Rechnung gestellt werden. (max. CHF 100.-/ Event/ohne Box). Verlorengegangene Gegenstände werden verrechnet (ab CHF 5.- / Artikel; ausgenommen allfällige Verbrauchsartikel, welche speziell gekennzeichnet sind).

§4.2 Kosten Schäden Fotobox:
Sämtliche Beschädigungen der Fotobox (insbesondere durch unsachgemässe Handhabung, absichtliche, fahrlässige sowie unfall- und zufallbedingte Beschädigungen etc.) werden dem Mieter / der Mieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt (und mit einem allfälligen Depot, oben Zf. 3.2, verrechnet).

§4.3 Gemeinsame Bestimmungen:
Der Vermieter hat allfällige Schäden innert einer 1 Woche, gerechnet ab Rückgabe des gesamten Materials, gegenüber dem Mieter / der Mieterin schriftlich zu rügen (Email reicht; unter Beilage von Fotos etc.) und die Schäden in Rechnung zu stellen.

§4.4 Schadenersatz:
Der Mieter / Die Mieterin schuldet dem Vermieter nebst den vorgenannten Kosten für die Behebung von Schäden am Material (Zf. 4.1 und 4.2) zusätzlich Ersatz für sämtliche Schäden, welche für den Vermieter aus der Beschädigung des Materials resultieren; insbesondere (aber nicht ausschliesslich) Ersatz für entgangenen Gewinn etc. Kann aufgrund einer zu späten Retournierung ein Event nicht durchgeführt werden, trägt der Mieter der volle Einnahmeverlust oder Lieferkosten an den Einsatzort. Bei Totalschaden oder Verlust werden 9'900.- zuzüglich allfällige Mietverluste in Rechnung gestellt. 

§5 Handhabung:
Der Mieter / Die Mieterin ist für die sachgemässe Handhabung während der gesamten Mietdauer verantwortlich. Die Aufstellung ist ausschließlich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Anbringung von Fremdmaterial am Eigentum von Foto Elmiger® (insbesondere durch Beklebung) ist nicht gestattet. Dabei soll die Fotobox mit der nötigen Vorsicht behandelt werden um Schäden am Lack etc. zu vermeiden. Es ist strikt untersagt Getränke auf der Fotobox oder in deren unmittelbarer Nähe abzustellen. Die Fotobox darf nur zu zweit aufgebaut & abgebaut werden. Ein verschieben der Fotobox im aufgebauten Zustand ist nicht erlaubt. Die Reinigung ist nur mit einem feuchten, sauberen Tuch erlaubt. Das Display ist nicht schlagfest und daher besonders sorgfältig zu behandeln. Die Transporthülle & Tasche ist beim Transport stets zu verwenden. Jegliche technischen Manipulationen, insbesondere am Notebook, sind ohne ausdrückliche Anweisung durch den Support (Vermieter) untersagt. Die Fotobox darf nicht geöffnet werden. Die Fotobox muss jederzeit, insbesondere auch beim Transport, in aufrechter Position stehen / belassen werden; es ist sicherzustellen, dass die Fotobox nicht umkippen kann (insbesondere auch beim Transport). Die Fotobox darf nur unter Beobachtung am Stromnetz angeschlossen sein. Detaillierte Weisungen zur Handhabung erfolgen anlässlich der Übergabe des Materials.
Die Bedienungsanleitung auf https://www.fotifox.ch/bal ist in jedem Falle strickt, zu folgen. Im Zweifelsfall muss zwingend der Support kontaktiert werden. 

§6 Honorar:
Sofern die Bezahlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, fällt der vorliegende Vertrag ersatzlos dahin. Der Mieter / Die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass dies Falls (bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung an den Vermieter) der Vermieter keinerlei Dienstleistungen erbringen wird; insbesondere, dem Kunden / der Kundin keine Fotobox zur Verfügung gestellt wird. 

§7 Haftungsausschluss:
Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials durch den Mieter / die Mieterin und deren Eventteilnehmer /Gäste etc. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Event-, Kranken- und Unfallversicherung etc.) verantwortlich.

§8 Dauer und Beendigung des Vertrages:
Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Der Vertrag giltbis zur Rückgabe sämtlichen Materials bzw. Erbringung sämtlicher oben vereinbarten Dienstleistungen.

§8.1 Vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag und Kostenfolgen für den Mieter / die Mieterin:
Der Mieter / die Mieterin ist berechtigt, wie folgt vom Vertrag zurückzutreten:
-Bis 4 Wochen vor dem Event: mit einer Administrationsgebühr von CHF 25.–
-Bis 2 Wochen vor dem Event: Bezahlung von 50 % des vereinbarten Honorars geschuldet;
-Weniger als 2 Wochen vor dem Event: Bezahlung von 100 % des vereinbarten Honorars geschuldet.

Der Mieter / die Mieterin hat einen allfälligen Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu erklären. Relevant für die Berechnung der Fristen ist der Tag des Posteingangs beim Vermieter. 
Allfällige Ausnahmen von vorgenannter Regelung sind nur zulässig, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind.

§9 Vertragsänderung, Schriftformvorbehalt:
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§10 Teilunwirksamkeit:
Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.

Vertrag Version 2.5

 

Januar 2024
 

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