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Mietvertrag

Mietvertrag

§ 1.1Abholung:

Die Fotobox wird in 6020 Emmenbrücke, Hinter-Herdschwand 26, abgeholt und wird am Abholungsort vollständig zurückgebracht.

 

§ 1.2 Zusatzoption Lieferung / Postversand:

Wird die Zusatzoption «Lieferung durch Fotifox» gebucht fällt eine zusätzliche Gebühr (zu oben Zf. 1) an wie folgt:. Grundpauschale CHF 199.- zuzüglich CHF 0.85 pro km (berechnet wird der Hin- und Rückweg für die Lieferung und Abholung, Distanz jeweils Hinter-Herdschwand 26 - Einsatzort, gemäss Google-Maps. Sollte es bei der Anlieferung oder Abholung zu einer Wartezeit von mehr als 10 Minuten kommen, welche durch die Nicht-Erreichbarkeit, Nicht-Bereitschaft, Nicht definierter Standort der Fotobox, suchen des Materials, aufstellen an verschiedenen Orten oder durch andere vom Mieter zu vertretende Gründe entsteht, wird die Zeit ab der 10. Minute mit einem Stundensatz von 85.- CHF in Rechnung gestellt.

Die Mietgegenstände werden innerhalb der Schweiz und Liechtenstein per PostPac Priority der Schweizerischen Post versendet. Die Versandkosten trägt der Mieter, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Fotifox GmbH übernimmt keine Haftung für verlorene oder gestohlene Pakete nach Übergabe an die Transportfirma. Der Mieter ist verpflichtet, die Lieferung umgehend nach Erhalt auf Vollständigkeit und mögliche Schäden zu überprüfen und diese der Transportfirma sowie Fotifox GmbH unverzüglich zu melden. Eine verspätete Lieferung durch die Transportfirma berechtigt nicht zur Vertragsauflösung oder zu Schadenersatzansprüchen. In diesem Fall wird dem Kunde, dass bereits bezahlte Geld für die Miete zurückerstattet. Es gibt keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät und Schadenersatz.

Rücksendung per Post: Die Fotobox muss am Werktag nach der Nutzung bis spätestens 11:00 auf die Post gebracht werden. Bei Nutzungen am Wochenende ist dies der Montag. Wird das Paket aufgrund zu später Aufgabe zu spät retourniert, fallen Gebühren. 1 Tag 50,- , 2. Tag 100.- 3. Tage 150.- usw. Kann eine Folgebuchung aufgrund dessen nicht wahrgenommen werden, wird diese Buchung zu 100% verrechnet.

 

§ 2 Leistungen des Vermieters:

-Bereitstellung der Fotobox und Vorbereitung der Software für den Event

-Einweisung der verantwortlichen Person(en) oder Bereitstellung von Anleitungen

-Freie Online-Galerie auf bereitgestelltem Link (bleibt nach dem Event ca. 6 Monate Woche Online) *falls gebucht

-Erst-Support per Telefon (24h). Sofern der Fehler nicht behoben werden kann, erfolgt eine Fehlerbehebungvor Ort (Wenn möglich, Keine Pflicht); Schadensersatz in folge Fehlfunktion ist nicht möglich.

### Wird der Support nicht kontaktiert, besteht keine Möglichkeit einer Teil- oder Voll Rückerstattung.

Die aktuelle Support-Nummer ist immer auf https://www.fotifox.ch/fehlersuchplan ersichtlich.

 

-Sofern durch den Vermieter mobiles Internet (4G) zur Verfügung gestellt wird, geschieht dies über eine unlimitierte Datenverbindung. Der Vermieter übernimmt keinerlei Verantwortung und Haftung für Ausfälle im Netz des Mobilfunkanbieters, eine Überlastung der Antennen oder eine sonstige Einschränkung der Verfügbarkeit der Verbindung.

-Kann die Fotobox aufgrund defekt oder anderen Gründen nicht geliefert werden, besteht kein Recht auf Schadensersatz.

-Alle Fotos werden mit einem dezent kleinen Fotifox Schriftzug versehen.

 

§ 2.1 Zusatzoptionen im «Hintergrund» Paket:

-Bereitstellung des Rahmens; Raumhöhe mindestens 2.20m-Breitstellung eines Hintergrundes nach Wahl (frühzeitige Absprache erforderlich).

 

§ 2.1 Zusatzoptionen Prints

- Für nicht genutzte Drucke besteht keine Rückerstattungsmöglichkeit. Die Auswahl der Drucke muss vor dem Event erfolgen. Jegliche ungenutzten Drucke gelten als Teil des gebuchten Pakets und werden nicht erstattet.

 

§ 3 Leistungen des Mieters / der Mieterin:

 

§3.1 Anforderungen an Einsatzort und verantwortliche Person:

-Platzbedarf: Grundfläche für Fotobox mind. 2 x 2 m,

-Stromanschluss (230V), inkl. allenfalls erforderlicher Verlängerungskabel zwischen Steckdose und Einsatzbereich;

-Stellt eine verantwortliche Person (Personalien nachfolgend), für die ganze Dauer des Events (verantwortlich für die korrekte Handhabung, Instruktion der Gäste, Fehlerbehebung, Papier- und Patronenwechsel «unlimitiert Drucken» Paket, etc.).

-Tritt während der Benutzung der Fotobox eine Fehlfunktion auf ist der Support (7/24 078 659 19 63) in jedem Fall zu kontaktieren.

 

§ 3.2 Sicherheitsleistung:

Der Mieter ist verpflichtet bei der Abholung einen Amtlichen Ausweis mitzubringen und dieses Kopieren zu lassen.

 

§3.3 Verwendung:

Der Mieter / Die Mieterin hat sämtliches Material (Fotobox, Requisiten etc.) sorgfältig und entsprechend der Instruktion des Vermieters zu verwenden. Der Mieter / Die Mieterin ist seinerseits / ihrerseits auch verantwortlich für eine fachgerechte Bedienung durch die Gäste / Teilnehmer des Events. Das Material von Fotifox darf ausschliesslich für den in diesem Vertrag genannten Event genutzt werden. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere eine Weitervermietung oder Gebrauchsüberlassung durch den Mieter / die Mieterin an Dritte ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Widerhandlungsfall hat der Mieter / die Mieterin mit rechtlichen Schritten seitens des Vermieters zu rechnen.

 

§4 Kosten und Schadenersatz bei Beschädigungen am Material:

Der Mieter / Die Mieterin nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass sämtliche Beschädigungen am Material (Fotobox, Requisiten etc.) werden neben der Mietgebühr zusätzlich in Rechnung gestellt. (Inventarliste wird auf schriftliche Anfrage per Emailzugestellt). Der Mieter / Die Mieterin ist selber verantwortlich für den Abschluss einer gewünschten Versicherung zur Deckung allfälliger Schäden am zur Verfügung gestellten Material von Fotifox.

 

§4.1 Kosten Schäden / Ersatz Requisiten:

Übermässiger Verschleiss der Requisiten kann in Rechnung gestellt werden. (max. CHF 100.-/ Event/ohne Box). Verlorengegangene Gegenstände werden verrechnet (ab CHF 5.- / Artikel; ausgenommen allfällige Verbrauchsartikel, welche speziell gekennzeichnet sind).

 

§4.2 Kosten Schäden Fotobox:

Sämtliche Beschädigungen der Fotobox (insbesondere durch unsachgemässe Handhabung, absichtliche, fahrlässige sowie unfall- und zufallsbedingte Beschädigungen etc.) werden dem Mieter / der Mieterin vollumfänglich in Rechnung gestellt.

 

§4.3 Gemeinsame Bestimmungen:

Der Vermieter hat allfällige Schäden innert einer 1 Woche, gerechnet ab Rückgabe des gesamten Materials, gegenüber dem Mieter / der Mieterin schriftlich zu rügen (Email reicht; unter Beilage von Fotos etc.) und die Schäden in Rechnung zu stellen.

 

§4.4 Schadenersatz:

Der Mieter / Die Mieterin schuldet dem Vermieter nebst den vorgenannten Kosten für die Behebung von Schäden am Material (Zf. 4.1 und 4.2) zusätzlich Ersatz für sämtliche Schäden, welche für den Vermieter aus der Beschädigung des Materials resultieren; insbesondere (aber nicht ausschliesslich) Ersatz für entgangenen Gewinn etc. Kann aufgrund einer zu späten Retournierung ein Event nicht durchgeführt werden, trägt der Mieter der volle Einnahmeverlust oder Lieferkosten an den Einsatzort. Bei Totalschaden oder Verlust wird der Neupreis der Fotobox zuzüglich allfällige Mietverluste in Rechnung gestellt.

 

§5 Handhabung:

Der Mieter / Die Mieterin ist für die sachgemässe Handhabung während der gesamten Mietdauer verantwortlich. Die Aufstellung ist ausschliesslich in trockenen Innenräumen gestattet. Die Fotobox darf nur zu zweit aufgebaut & abgebaut werden. Ein verschieben der Fotobox im aufgebauten Zustand ist nicht erlaubt. Die Reinigung ist nur mit einem feuchten, sauberen Tuch erlaubt. Die Transporthülle & Tasche ist beim Transport stets zu verwenden. Jegliche technischen Manipulationen, insbesondere am Notebook, sind ohne ausdrückliche Anweisung durch den Support (Vermieter) untersagt. Die Fotobox darf nicht geöffnet werden. Die Fotobox muss jederzeit, insbesondere auch beim Transport, in aufrechter Position stehen / belassen werden. Die Fotobox darf nur unter Beobachtung am Stromnetz angeschlossen sein. Detaillierte Weisungen zur Handhabung erfolgen anlässlich der Übergabe des Materials.

Die Bedienungsanleitung auf https://www.fotifox.ch/bal ist in jedem Falle strickt, zu folgen. Im Zweifelsfall muss zwingend der Support kontaktiert werden.

 

§6 Honorar:

Sofern die Bezahlung nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt, fällt der vorliegende Vertrag ersatzlos dahin. Der Mieter / Die Mieterin nimmt zur Kenntnis, dass dies Falls (bei nicht oder nicht rechtzeitiger Bezahlung an den Vermieter) der Vermieter keinerlei Dienstleistungen erbringen wird; insbesondere, dem Kunden / der Kundin keine Fotobox zur Verfügung gestellt wird.

 

§7 Haftungsausschluss:

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung im Zusammenhang mit der Verwendung des zur Verfügung gestellten Materials durch den Mieter / die Mieterin und deren Eventteilnehmer /Gäste etc. Der Kunde ist selbst für einen ausreichenden Versicherungsschutz (Event-, Kranken- und Unfallversicherung etc.) verantwortlich.

 

§8 Dauer und Beendigung des Vertrages:

Der vorliegende Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Der Vertrag gilt bis zur Rückgabe sämtlichen Materials bzw. Erbringung sämtlicher oben vereinbarten Dienstleistungen.

 

§8.1 Vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag und Kostenfolgen für den Mieter / die Mieterin:

Der Mieter / die Mieterin ist berechtigt, wie folgt vom Vertrag zurückzutreten:

-Bis 12 Wochen vor dem Event: mit einer Administrationsgebühr von CHF 50.- | -Bis 8 Wochen vor dem Event: 25% des vereinbarten Honorars | -Bis 4 Wochen vor dem Event: 50 % des vereinbarten Honorars | -Weniger als 3 Wochen vor dem Event: 100 % des vereinbarten Honorars.

 

Der Mieter / die Mieterin hat einen allfälligen Rücktritt vom Vertrag schriftlich zu erklären. Relevant für die Berechnung der Fristen ist der Tag des Posteingangs beim Vermieter.

Allfällige Ausnahmen von vorgenannter Regelung sind nur zulässig, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind.

 

§9 Vertragsänderung, Schriftformvorbehalt:

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

 

§10 Teilunwirksamkeit:

Sollten Teile dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäss die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand:

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Vermieters.

 

Vertrag Version 2.7 Januar 2025

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